Open Access publizieren
Machen Sie Ihre wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten frei im Internet zugänglich. Ihre Arbeiten können dann ohne Einschränkung gelesen, heruntergeladen, gespeichert, verlinkt, ausgedruckt und damit entgeltfrei genutzt werden. Weitere Nutzungsrechte können Sie über freie Lizenzen einräumen. Dadurch ermöglichen Sie Nutzer*innen, Ihre Dokumente nach- und weiter zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder auch zu verändern. Ihr Urheberrecht bleibt dabei unverletzt.
Gründe für Open Access
- Schnelle Verbreitung von Wissen im Internet, da der Publikationsprozess wesentlich kürzer als bei Printmedien ist.
- Bessere, entgeltfreie Zugänglichkeit wissenschaftlicher Onlinepublikationen für jeden zu Hause oder am Arbeitsplatz, unabhängig vom Sitz einer Forschungseinrichtung oder ihrer finanziellen Ausstattung. Dies fördert auch die Interdisziplinarität und die Internationalität. Kooperationen von Wissenschaftlern werden unterstützt und ein schnellerer, direkter Austausch ist möglich. Forschungsprozesse werden beschleunigt, Forschungszyklen verkürzt.
- OpenAccess-Publikationen werden deutlich besser wahrgenommen als nicht frei im Netz verfügbare. Mit der erhöhten Sichtbarkeit geht eine Steigerung der Zitierhäufigkeit einher.
- Freier Zugang zu öffentlich subventionierten Forschungsergebnissen ist gewährleistet. Mehrfachverkauf wird unterbunden, denn Wissenschaftseinrichtungen müssen öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse nicht erst von Verlagen kaufen, um sie ihren NutzerInnen zur Verfügung stellen zu können.
- Durch die Speicherung auf unserem Hochschulschriftenserver KUPS ist Ihre OpenAccess-Publikation langfristig verfügbar.
- Die Open-Access-Bewegung ist Wegbereiterin für Entwicklungen wie Science 2.0, e-science und Open Science, die künftig noch an Dynamik gewinnen werden.
Strategien der Veröffentlichung
- Goldener Weg: Hierunter versteht man die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen, entweder als Artikel in OpenAccess-Zeitschriften, als -Monografie oder in -Sammelwerken und -Konferenzbänden. Wie Closed-Access-Publikationen durchlaufen Open-Access-Texte in der Regel einen Qualitätssicherungsprozess (meist Peer Review oder Editorial Review). Ein Verlagsvertrag regelt die Nutzungsrechte und -bedingungen für die entgeltfrei zugänglichen Dokumente. Durch Open-Access-Publikationslizenzen haben Sie die Möglichkeit, weitergehende, spezifizierte Rechte einzuräumen ( siehe auch CreativeCommon-Lizenzen).
- Grüner Weg: Der Grüne Weg (auch Selbstarchivierung) bezeichnet die Zweitveröffentlichung eines Dokuments auf OpenAccess-Dokumentenservern oder Repositorien. Diese kann zeitgleich mit oder nachträglich zur Verlagsveröffentlichung erfolgen ( siehe auch Zweitveröffentlichungsrecht).
Zweitveröffentlichungsrecht
Das Zweitveröffentlichungsrecht für den Wissenschaftsbereich regelt § 38 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes. Es kann nicht wirksam vertraglich ausgeschlossen werden, d.h. als wissenschaftlicher AutorIn können Sie sich bei evtl. entgegenstehender Formulierungen im Verlagsvertrag stets darauf berufen.
Für das wissenschaftliche Zweitveröffentlichungsrecht gibt es allerdings folgende Voraussetzungen:
- Es gilt nur für Beiträge in einer mindestens zweimal jährlich periodisch erscheinenden Sammlung, z.B. einer Fachzeitschrift.
- Der Beitrag muss im Rahmen von einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeiten entstanden sein. Dies ist der Fall, wenn er im Rahmen einer öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten Einrichtung produziert wird. Dies schließt nach überwiegender Ansicht auch die Forschung an den Hochschulen mit ein.
- Mit der Zweitveröffentlichung darf kein Gewinn erzielt werden.
- Die Quelle der Erstveröffentlichung muss genannt werden.
- Veröffentlicht werden darf die vom Verlag akzeptierte Manuskriptversion, d.h. die beim Verlag eingereichte und dort, z.B. im Rahmen eines so genannten PeerReview-Prozesses, geprüfte Fassung. Nicht veröffentlicht werden darf die vom Verlag erstellte und veröffentlichte Druckfassung.
- Der Beitrag darf erst 12 Monate nach Erstveröffentlichung „zweitveröffentlicht“ werden.
Wichtig ist, dass das ausschließliche Nutzungsrecht dennoch beim Verlag verbleibt. AutorInnen erhalten für den Zweck der Zweitveröffentlichung lediglich das einfache Recht zum einmaligen Einstellen ihrer Publikation in ein Repositorium.
An der Universität zu Köln steht Ihnen dafür unser Hochschulschriftenserver KUPS zur Verfügung.
Creative-Commons-Lizenzen
Bei Open Access publizierten Artikeln verbleibt das Urheberrecht bei den AutorInnen. Gleichzeitig ergibt sich die Möglichkeit, Nutzungsrechte einzuräumen, die an die eigenen Bedürfnisse angepasst sind. Durch spezielle Open-Content-Lizenzen wie die Creative-Commons-Lizenzen können Sie die der Allgemeinheit gewährten Nutzungsrechte selbst exakt definieren, Ihre Inhalte unter weltweit standardisierten Bedingungen teilen und sich weitere Veröffentlichungsoptionen offen halten. Hierfür können Sie die folgenden Attribute nutzen:
-
- BY Namensnennung (Attribution)
- ND Keine Bearbeitung (No Derivatives)
- NC Nicht kommerziell (Non Commercial)
- SA Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Share Alike)
Aus der Kombination dieser vier Attribute ergeben sich folgende CC-Lizenzen:
CC-0: keine Rechte vorbehalten
Der Inhalt kann völlig frei verwendet werden, ohne dass der Name des Autors angegeben werden muss.
CC-BY: der Autor muss genannt werden
Der Name des Autors muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, verändert und geremixt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt.
CC-BY-SA: Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Der Name des Autors muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, verändert und geremixt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt. Das veränderte Werk muss unter der gleichen Lizenz (CC-BY-SA) zur Verfügung gestellt werden.
CC-BY-ND: keine Bearbeitung erlaubt
Der Name des Autors muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, aber nicht verändert und geremixt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist erlaubt.
CC-BY-NC: keine kommerzielle Nutzung erlaubt
Der Name des Autors muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, verändert und geremixt werden. Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
CC-BY-NC-SA: keine kommerzielle Nutzung, erlaubt Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Der Name des Autors muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, verändert und geremixt werden. Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Das veränderte Werk muss unter der gleichen Lizenz (CC-BY-SA) zur Verfügung gestellt werden.
CC-BY-NC-ND: keine Veränderung und keine kommerzielle Nutzung gestattet
Der Name des Autors muss am Ort der Verwendung genannt werden. Das Werk darf verbreitet, aber nicht verändert und geremixt werden. Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Predatory Publishing
Aufgrund aktueller Nachforschungen rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das es eigentlich schon länger gibt und sowohl die Wissenschaft als auch die Open-Access-Bewegung in Verruf bringt. Die Rede ist von Predatory Publishing oder auch „räuberischem Publizieren“. Mit Predatory Publishing bezeichnet man Verlage oder Zeitschriften, die Gebühren für Leistungen berechnen, die sie nicht oder nur in schlechter Qualität erbringen.
Im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens sind es Open-Access-Verlage bzw. -Journals, die mit Massen-E-Mails um Einreichungen bitten. Bei einigen sind die zweifelhaften Absichten sofort zu erkennen, da die E-Mails und Webseiten voller Tippfehler sind. Bei anderen ist dies wesentlich schwieriger, da Webauftritt und Titelbezeichnungen an das äußere Erscheinungsbild bereits etablierter Zeitschriften erinnern. Gelegentlich werden Namen renommierter Wissenschaftler ohne deren Wissen oder Einverständnis als Herausgebergremium genannt.
Um sich vor Predatory Publishing zu schützen, hat die Initiative „Think Check Submit“ eine Checkliste entwickelt, die Ihnen helfen soll, die Vertrauenswürdigkeit und Seriosität einer wissenschaftlichen Zeitschrift zu überprüfen. Im Zweifelsfall sollten Sie von einer Einreichung Abstand nehmen.
Pauschal kann man natürlich nicht sagen, dass eingereichte bzw. veröffentlichte Beiträge in Predatory Journals nicht wissenschaftlich sind. Es kommt auf den Einzelfall an. Problematisch ist aber das i.d.R. fehlende „Peer-Review-Verfahren“, das die Richtigkeit der entwickelten Thesen durch andere Wissenschaftler prüft und belegt.
Leider hat sich das Thema auch auf Konferenzen ausgeweitet, so genannte Predatory Conferences, die massiv um Einreichung von Beiträgen werben und von Referenten ungewöhnlich hohe Teilnahmegebühren verlangen. Bei der Wahl einer Konferenz sollten Sie daher ähnliche Kriterien wie bei der Verlagsveröffentlichung berücksichtigen: Ist der Veranstalter in der Fachcommunity bekannt? Wie sieht es mit weiteren Beteiligten (Chairs etc.) aus? Werden alle Beiträge ohne eingehende Prüfung angenommen? Ist die Teilnahme besonders teuer? Im Zweifel sollten Sie auch hier von einer Einreichung Abstand nehmen.
Auf den Seiten der Universität zu Köln finden Sie weitere Informationen zu Predatory Publishing.
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten von Open-Access-Publikationen
Die Veröffentlichung auf Open-Access-Dokumentenservern oder Repositorien ist i.d.R. kostenlos, wie auch auf unserem Hochschulschriftenserver KUPS.
Bei der Veröffentlichung in Open-Access-Zeitschriften können hingegen Publikationsgebühren anfallen. Sie sollten sich daher vorab über die Finanzierungsform und die evtl. Höhe von Gebühren informieren. Erste Auskünfte hierüber finden Sie i.d.R. auf den jeweiligen Webseiten der Verlage.
Einige Fördereinrichtungen übernehmen die Finanzierung für die Veröffentlichung von Artikeln in Fachzeitschriften. So können beispielsweise bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen von Förderanträgen auch Publikationsmittel beantragt werden. Dies gilt auch für die Volkswagen-Stiftung. International bzw. eu-weit wären beispielsweise noch der Wellcome Trust und Horizon 2020 zu nennen.
Es ist immer ratsam sich in den Förderrichtlinien der jeweiligen Förderorganisationen zu informieren. Einen ersten Überblick, welche Vorgaben Forschungsförderungseinrichtungen bezüglich Open Access machen, gibt die Datenbank SHERPA/JULIET.
Einige Hochschulen unterstützen ihre Wissenschaftler bei Veröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift finanziell mittels eines Publikationsfonds. Diese Möglichkeit gibt es an der Universität zu Köln derzeit leider nicht.
Finanzielle Vorteile für Sie durch unsere Teilnahme an Open-Acess-Initiativen
Neben der kostenlosen Zweitveröffentlichung auf unserem Hochschulschriftenserver KUPS gibt es für Sie weitere Möglichkeiten, in bestimmten Zeitschriften, teils kostenlos, teils vergünstigt, Open Access zu publizieren.
Open Library of Humanities (OLH)
Durch unsere Beteiligung an der Open Library of Humanities (OLH), eine gemeinnützige, von Wissenschaftlern in Großbritannien gegründete Plattform für Open-Access-Zeitschriften im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften, fallen für Sie bei der Veröffentlichung Ihrer wissenschaftlichen Artikel in einem der zughörigen Journale keine Publikationskosten (APCs) an.
DEAL-Projekt
Im Rahmen des DEAL-Projekts hat die Universität zu Köln einen Vertrag mit Wiley unterzeichnet. Dieser ermöglicht mit einer Laufzeit von drei Jahren den dauerhaften Online-Zugriff auf rund 1.700 elektronische Zeitschriften von Wiley ab dem Erscheinungsjahr 1997.
Eine wichtige Komponente des Vertrags ist, dass WissenschaftlerInnen der Universität zu Köln sowie der Uniklinik Köln in Subskriptionszeitschriften von Wiley ohne zusätzliche Kosten Open Access publizieren können, da die Finanzierung von den Dekanaten und der USB zentral organisiert wird und über den DEAL-Vertrag abgedeckt ist. Für das Publizieren in reinen Open-Access-Zeitschriften, auch Gold-Open-Access-Zeitschriften genannt, wird Ihnen ein Rabatt von 20% auf die Listenpreise der APCs gewährt.
Rechtliche Fragen
Die USB bietet nur eine erste Orientierung zum Open-Access-Publizieren an. Wir können Sie nicht rechtsverbindlich beraten.
Grundsätzlich sollten Sie bei Vertragsverhandlungen mit dem Verlag nur das einfache und nicht das ausschließliche Nutzungsrecht vereinbaren. Außerdem sollte die Sperr- bzw. Embargofrist, nach der Sie Ihre Publikation zweitveröffentlichen dürfen, so kurz wie möglich sein. Wurde der Beitrag bereits anderweitig publiziert, müssen Sie vor einer weiteren Veröffentlichung unbedingt überprüfen, ob Sie das Zweitveröffentlichungsrecht besitzen. Hilfestellung, um mit einem (internationalen) Verlag das Zweitveröffentlichungsrecht individuell zu verhandeln (inkl. englischsprachiger Formulierungshilfen für Verlagsverträge), bietet SPARC (Scholarly Publishing and Academic Resources Coalition).
Weitere Informationen
- Weiterführende Informationen finden Sie auf der Informationsplattform openaccess.net.
- Die Grundgedanken von Open Access wurden in der Berliner Erklärung manifestiert.
- Im Directory of Open Access Journals (DOAJ) sind mehr als 13.900 OpenAccess-Zeitschriften aufgelistet.
- Eine Liste von OpenAccess-Repositorien finden Sie bei OpenDOAR sowie im Registry of Open Access Repositories.
- Es gibt auch zahlreiche Videos zu der Thematik. Hier nur einige Beispiele:
Ihre Ansprechpartnerin
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Katja Halassy