wenn das Medium von keiner anderen Person vorgemerkt wurde
ab 5 Öffnungstagen (gerechnet wird Montag bis Freitag) vor Ablauf der Leihfrist
bis 10 Öffnungstage (gerechnet wird Montag bis Freitag) nach Ablauf der Leihfrist Wichtiger Hinweis: Bei einer nachträglichen Verlängerung fallen trotzdem Säumnisgebühren an.
Bitte beachten Sie: Zeitschriften und Fernleihen sind von der Verlängerung ausgeschlossen.