Wann ist eine Verlängerung möglich?

  • wenn das Medium von keiner anderen Person vorgemerkt wurde
  • ab 5 Öffnungstagen (gerechnet wird Montag bis Freitag) vor Ablauf der Leihfrist
  • bis 10 Öffnungstage (gerechnet wird Montag bis Freitag) nach Ablauf der Leihfrist
    Wichtiger Hinweis: Bei einer nachträglichen Verlängerung fallen trotzdem Säumnisgebühren an.

Bitte beachten Sie: Zeitschriften und Fernleihen sind von der Verlängerung ausgeschlossen.

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Letzte Änderung: 28.08.2009
Webredaktion